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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Wohnsitzbestätigung

Wenn Sie für eine amtliche Angelegenheit oder einen anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen müssen, können Sie sich bei den Einwohnerdiensten melden.

Die Wohnsitzbestätigung bescheinigt Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde.
ACHTUNG: Dies ist keine Ansässigkeitsbescheinigung (für das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der CH und dem FL). Eine solche kann beim Gemeindesteueramt angefordert werden.

Zugehörige Objekte