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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Feuerwerk (Erwerb / Abbrennen)

Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnüngen dienen (Feuerwerk), ist bewilligungspflichtig. Die politische Gemeinde ist zuständige Bewilligungsinstanz.

Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:

  • maximal 14 Tage vor dem 1. August
  • maximal 5 Tage vor Silvester


Zur Erteilung einer Bewilligung für das Abbrennen von Feuerwerk fehlt eine gesetzliche Grundlage. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, uns das Formular "Meldung Abbrennen von Feuerwerk (ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester)" einzureichen, damit wir Feuerwehr und Polizei informieren können.

Wer ein Feuerwerk der Kategorie IV (sind im Detailhandel nicht erhältlich) abbrennen will, muss ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprenstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, einreichen. Weitere Informationen hier.

Zugehörige Objekte