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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Sozialhilfe

Die Abteilung Soziales und Gesellschaft hält sich an die SKOS- bzw. KOS-Richtlinien für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen. Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Das Recht auf Existenzsicherung gilt, mit gewisser Differenzierung für Ausländer ohne Wohnsitz, Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende, grundsätzlich für alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten. Die Sozialhilfebeziehenden haben Rechte und Pflichten, welche ihnen bereits bei Antragsstellung mitgeteilt werden.

Das sozialhilferechtliche Existenzminimum besteht aus:

  • Grundbedarf für den Lebensunterhalt
  • Miete, gemäss den Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Walenstadt
  • Krankenkassenprämien Grundversicherung

Hinzu kommen situationsbedingte Leistungen, ein Einkommens-Freibetrag oder eine Integrationszulage.

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