Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Asylsuchenden werden seit dem 1. April 2019 nur noch bei Erhalt einer vorläufigen Aufnahme als Ausländer, Person oder Flüchtling oder bei Erhalt der anerkannten Flüchtlingseigenschaft auf die Gemeinden zugeteilt. Die Gemeinde Walenstadt hat noch diverse Asylbewerber im Status N, welche in den früheren Jahren Walenstadt zugeteilt wurden. Aktuell betreut die Abteilung Soziales und Gesellschaft Asylbewerber und Flüchtlinge ausfolgenden Ländern: Syrien, Irak, Somalia, Sri Lanka, Angola, Türkei und Eritrea.
Sämtliche Asylbewerber und Flüchtlinge werden verpflichtet sich zu integrieren. Dazu gehört die Teilnahme an einem Deutschkurs, an den Beschäftigungs-programmen, an Praktikums, sich intensiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen etc. Die Arbeitsvermittlung wird in Zusammenarbeit mit der REPAS in Buchs organisiert.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesellschaft / AHV-Zweigstelle | 058 228 38 05 | miriam.bulut@walenstadt.ch |