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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Elternschaftsbeiträge

Die Eltern haben Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt werden kann. Die Elternschaftsbeiträge werden individuell berechnet und werden für die ersten sechs Monate nach der Geburt ausbezahlt. Dabei werden die Kosten für Krankenkassen, Wohnungsmiete, das Einkommen und Vermögen der Eltern oder zusammenlebenden Partner berücksichtigt. Elternschaftsbeiträge sind nicht rückerstattungspflichtig.

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