Elternschaftsbeiträge
Die Eltern haben Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmen und der Lebensbedarf nicht durch Einkommen gedeckt werden kann. Die Elternschaftsbeiträge werden individuell berechnet und werden für die ersten sechs Monate nach der Geburt ausbezahlt. Dabei werden die Kosten für Krankenkassen, Wohnungsmiete, das Einkommen und Vermögen der Eltern oder zusammenlebenden Partner berücksichtigt. Elternschaftsbeiträge sind nicht rückerstattungspflichtig.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesellschaft / AHV-Zweigstelle | 058 228 38 05 | miriam.bulut@walenstadt.ch |