Abstimmung
Informationen
- Datum
- 19. April 2020
- Kontakt
- Kevin Mollet
- Beschreibung
- Die Bürgerversammlung der Gemeinde Walenstadt findet im Frühjahr 2020 nicht statt. Artikel 52 des Gemeindegesetzes bildet die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Urnenabstimmung durch den Rat, wenn ausserordentliche Umstände die Durchführung einer Bürgerversammlung verhindern. Der Gemeinderat Walenstadt hat deshalb beschlossen, über die Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen.
Zudem findet der 2. Wahlgang der Regierungsratswahlen statt.
Die briefliche Stimmabgabe ist am Sonntag, 19. April 2020, bis 10.00 Uhr möglich.
Kommunale Vorlagen
Budget und Steuerplan für das Rechnungsjahr 2020
Vorlage
1'196
214
- Stimmbeteiligung
- 38.4%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Gutachten und Antrag "II. Nachtrag Gemeindeordnung"
Vorlage
740
578
- Stimmbeteiligung
- 35.4%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Gutachten und Antrag "Sanierung Dorfhaldenstrasse"
Vorlage
886
536
- Stimmbeteiligung
- 39.1%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Gutachten und Antrag "Übernahme KITA Zottelbär"
Vorlage
917
532
- Stimmbeteiligung
- 39.1%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -
Jahresrechnung 2019 und Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019
Vorlage
1'291
121
- Stimmbeteiligung
- 38.5%
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- -