Fakultatives Referendum: Ladenöffnungsreglement der Gemeinde Walenstadt
Gegenstand
Ladenöffnungsreglement der Gemeinde Walenstadt
Beschluss Gemeinderat
21. November 2022
Referendumsfrist
5. Januar 2023 bis 13. Februar 2023
Einsicht in Unterlagen
Gemeinderatskanzlei Walenstadt, Rathaus, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt
Quorum
Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 380 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.