Einladung zur ordentlichen Bürgerversammlung 2023
(Türöffnung ab 19 Uhr)
Traktanden / Anträge
- Jahresrechnung 2022 mit Bericht und Anträgen der Geschäftsprüfungskommission
- Budget und Steuerplan 2023
- Allgemeine Umfrage
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Walenstadt wohnhaften Schweizerbürger/innen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von Gesetzes wegen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Stimmausweis
Als Stimmausweis gilt die durch die Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuweisen und abzugeben. Für die Abstimmung wird eine Stimmkarte ausgehändigt. Ohne den Stimmausweis können Sie an der Bürgerversammlung nur passiv teilnehmen. Allfällige fehlende Stimmausweise sind bis spätestens Freitag, 14. April 2023, 14 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei zu beziehen.
Jahresrechnung
Die Jahresrechnung ist ab Mitte März auf der Homepage aufgeschaltet und wird auf Bestellung verschickt. Die detaillierte Rechnung kann bei der Abteilung Finanzen im Rathaus Walenstadt eingesehen oder angefordert werden (Tel. 058 228 38 25).
Anträge
Anträge an der Bürgerversammlung sind schriftlich einzubringen, um Missverständnisse in der Interpretation zu vermeiden (Art. 39 Gemeindegesetz). Wir bitten darum, allfällige Anträge wenn möglich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Protokoll
Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 28. April 2023 bis zum 11. Mai 2023 zur Einsicht auf. Es kann während der Schalteröffnungszeit bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden. Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Inneren Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.