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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Wahlen/Abstimmungen vom 24. November 2024

1. Oktober 2024
Am Sonntag, 24. November 2024 - und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen - finden statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (BBl 2023 2302);
  2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) (BBl 2023 2288);
  3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs) (BBl 2023 2291);
  4. Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) (BBl 2024 31).

 

Kantonale Volksabstimmung

  1. VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten);
  2. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege;
  3. XII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs).


Kommunale Volksabstimmung

Neubau oder Umbau Obstadtschulhaus, Lernhaus B (Variantenabstimmung)
 

Kommunale Gesamterneuerungswahlen (2. Wahlgang)

Die für den 2. Wahlgang der Erneuerungswahl für das Schulpräsidium (Amtsdauer 2025 bis 2028) gültig eingereichten Kandidaturen finden Sie hier.

 

Allgemeines

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.


Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.


Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 22. November 2024 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.