Einwasserungsverbot am Walensee
Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.
Das Einwasserungsverbot für Schiffe gilt ab 17. Oktober 2024.
Ausgenommen sind Schiffe, die während den letzten drei Jahren in keinem anderen Gewässer als dem Walensee eingewassert waren. Ein Verstoss gegen diese Allgemeinverfügung wird mit Busse bestraft. Die Verfügung gilt längstens bis zum 31. Mai 2025.
Das Auswassern ist weiterhin ohne Einschränkung möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir danken Ihnen zum Schutze unseres Sees für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Kontakt
Amt für Natur, Jagd und Fischerei
058 229 39 53
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