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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

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Dienstag bis Donnerstag:
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Freitag:
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Inhalt

Bekanntmachung Baugesuch Sichelchamm Immobilien AG

31. Oktober 2024
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)

BAUHERR
Sichelchamm Immobilien AG, Bahnhofstrasse 41, 8880 Walenstadt

GRUNDEIGENTÜMER
Sichelchamm Immobilien AG, Bahnhofstrasse 41, 8880 Walenstadt

BAUGESUCH NR.
2024-92

BAUVORHABEN
Umbau Restaurant "Hotel Churfirsten"

LAGE
Grundstück Nr. 206, Bahnhofstrasse 41, 8880 Walenstadt

AUFLAGEFRIST
31. Oktober 2024 –
13. November 2024

Auflage
Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Umwelt, 3. OG, Büro 31, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt, oder elektronisch (www.mitwirken-walenstadt.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Walenstadt einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.