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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

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Dienstag bis Donnerstag:
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Freitag:
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Inhalt

Bekanntmachung Baugesuch Alpkorporation Schrina

9. Mai 2025
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)

BAUHERR
Alpkorporation Schrina, Präsident: Jürg Linder, Tangen 241, 8881 Walenstadtberg

GRUNDEIGENTÜMER
Alpkorporation Schrina, Präsident: Jürg Linder, Tangen 241, 8881 Walenstadtberg

BAUGESUCH NR.
2025-43

BAUVORHABEN
Neubau Photovoltaikanlage mit Dachsanierung und Sanierung zwei Wände
(Gebäude Nr. 119, 120, 121 und 122)

LAGE
Grundstück Nr. 2215, Dreibödeliweg 119.1, 120.1, 121.1, 122.1, 8881 Walenstadtberg

AUFLAGEFRIST
09. Mai 2025 –
22. Mai 2025

Auflage
Baugesuch und Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Umwelt, 3. OG, Büro 31, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt, oder elektronisch (www.mitwirken-walenstadt.ch) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Walenstadt einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.