Volksabstimmung vom 18. Mai 2025
Kantonale Volksabstimmung
- V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
- III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung
Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 16. Mai 2025 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.