Bauen in Walenstadt – nachhaltig und zukunftsgerichtet
Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Wer in Walenstadt ein Bauprojekt plant, findet bei uns verlässliche Informationen, klare Prozesse und eine umweltbewusste Haltung. Die Gemeinde unterstützt nachhaltiges Bauen und achtet auf eine sorgfältige Entwicklung des Ortsbildes.
Je nach Vorhaben ist ein Baugesuch erforderlich. Damit du weisst, wie du vorgehen musst, haben wir die wichtigsten Schritte für dich zusammengefasst:
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Prüfe, ob dein Vorhaben bewilligungspflichtig ist
(Art. 136 des Planungs- und Baugesetzes des Kanton St.GallenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) -
Reiche das Baugesuch mit allen nötigen Unterlagen ein
(Hilfe kann dir dabei unser Leitfaden für Baugesuche liefern)
Bei Unklarheiten oder bei Unsicherheiten darfst du dich gerne bei uns melden.
Wenn das geplante Vorhaben bewilligungspflichtig ist, muss ein Baugesuch eingereicht werden.
Die dazu benötigten Formulare findest du unter: Baugesuch einreichen | sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Welche weiteren Unterlagen notwendig sind hängt vom Vorhaben ab. Zur Unterstützung haben wir einen Leitfaden zu Baugesuchen.
- Die Gemeinde prüft das Gesuch formell und publiziert es entsprechend dem durchzuführenden Verfahren
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Nach Ablauf der Einsprachefrist wird das Gesuch durch die Verwaltung und externe Fachstellen materiell geprüft und abschliessend für den Beschluss der zuständigen Behörde vorgelegt
Für jedes Bauprojekt gelten die Bestimmungen der kommunalen Bauordnung und der Zonenplanung. Diese regeln, was wo gebaut werden darf und welche Auflagen einzuhalten sind.
Walenstadt verfügt über schützenswerte Ortsbilder und charakteristische Quartiere. Bitte beachte deshalb:
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Gestaltungsvorgaben für Dachformen, Fassaden und Farben
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Besonderheiten bei denkmalgeschützten Objekten
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Anforderungen bei Bauen in der Kernzone
Ob dein Vorhaben betroffen ist, kannst du im Geoportal Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.nachsehen. Die dazugehörende Heimatschutzverordnung findest du unter: Heimatschutzverordnung WalenstadtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Eingang eines Baugesuches
Nach dem Eingang des Baugesuches wird das Baugesuch formell auf Vollständigkeit geprüft. Dabei wird auch die Verfahrensart (ordentliches, vereinfachtes oder Melde-Verfahren) bestimmt.
- Ausschreibung / rechtliches Gehör
Im Anschluss an die formelle Prüfung erfolgt die Auflage.
Beim ordentlichen Verfahren ist dies eine öffentliche Auflage, welche auch publiziert wird.
Beim vereinfachten Verfahren werden die einspracheberechtigten Personen angeschrieben und nur diesen die Frist der Auflage eröffnet.
Beim Meldeverfahren entfällt dies komplett.
- Materielle Prüfung
Nach der öffentlichen Auflage erfolgt die materielle Prüfung. Die Unterlagen werden an zuständige externe Stellen - sei es kantonale oder kommunale Fachstellen, wie bspw. dem Brandschutzexperten oder dem GEP-Ing. als Beispiele für kommunale Fachstellen - zugestellt und von diesen geprüft.
- Beschluss / Bewilligung
Sobald alle Rückmeldungen vorliegen wird das Gesuch für die nächste Sitzung der Hochbaukommission (HBK) gestellt.
- Versand Bewilligung / Rückmeldung aus der HBK
Nach der Sitzung der Kommission werden die Geschäfte weiter verarbeitet. Für die Bewilligung wird das Protokoll mit allen gesetzlichen Bestimmungen finalisiert, die Unterlagen sortiert und abgestempelt und für den Versand vorbereitet.
Bitte achte auf:
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Saubere Trennung und Entsorgung von Aushub und Baumaterialien
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Vermeidung von Lärm, Staub und Verkehrsbehinderungen
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Schutz von Gewässern und Grünflächen
Wie lange dauert ein Baugesuchsverfahren?
In der Regel zwischen 6 und 8 Wochen, je nach Komplexität. Sollten kantonale Fachstellen involviert sein, kann es bis zu 4 Monate dauern.
Was kostet ein Baugesuch?
Die Gebühren richten sich nach den Projektkosten und zusätzlichen Faktoren. Eine Übersicht findest du im GebührenreglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wer hilft mir bei der Planung?
Unsere Mitarbeitenden der Bauverwaltung stehen dir gerne betreffend Baugesuch beratend zur Seite.