von Walenstadt wegziehen

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft an Ihrem neuen Wohnort alles Gute und bedanken uns für die Zeit, die Sie in Walenstadt verbracht haben.

 

Abmeldung innert 14 Tagen

Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Wegzug bei uns ab. Die Abmeldung ist kostenlos. Erwachsene Personen können die Abmeldung auch für mitziehende Familienmitglieder (inkl. Kinder bis 17 Jahre) vornehmen.

 

Persönliche Abmeldung erforderlich für:

  • Alle Personen mit Wegzug ins Ausland

  • Ausländische Staatsangehörige mit Wegzug in einen anderen Kanton

  • Personen mit Aufenthaltsstatus N oder S

  • Personen mit Schriftensperre oder umfassender Beistandschaft

Bitte bringen Sie zur persönlichen Abmeldung einen amtlichen Ausweis mit.

 

Notwendige Unterlagen

  • Schweizer Staatsangehörige:

    • Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)

    • Militär- oder Zivilschutzbüchlein (für Männer bis zum 42. Altersjahr)

  • Ausländische Staatsangehörige:

    • Ausländerausweis

 

Online-Abmeldung möglich

In allen anderen Fällen können Sie Ihren Wegzug bequem online melden.

Hinweis für getrennt lebende Eltern:
Wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut für mitziehende Kinder haben, benötigen Sie eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils.