
von Walenstadt wegziehen
Du verlässt unsere Gemeinde?
Wir wünschen dir für die Zukunft an deinem neuen Wohnort alles Gute und bedanken uns für die Zeit, die du in Walenstadt verbracht hast.
Abmeldung innert 14 Tagen
Bitte melde dich innerhalb von 14 Tagen nach deinem Wegzug bei uns ab. Die Abmeldung ist kostenlos. Erwachsene Personen können die Abmeldung auch für mitziehende Familienmitglieder (inkl. Kinder bis 17 Jahre) vornehmen.
Persönliche Abmeldung erforderlich für:
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Alle Personen mit Wegzug ins Ausland
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Ausländische Staatsangehörige mit Wegzug in einen anderen Kanton
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Personen mit Aufenthaltsstatus N oder S
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Personen mit Schriftensperre oder umfassender Beistandschaft
Bitte bringe zur persönlichen Abmeldung einen amtlichen Ausweis mit.
Notwendige Unterlagen
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Schweizer Staatsangehörige:
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Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
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Militär- oder Zivilschutzbüchlein (für Männer bis zum 42. Altersjahr)
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Ausländische Staatsangehörige:
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Ausländerausweis
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Online-Abmeldung möglich
In allen anderen Fällen kannst du deinen Wegzug bequem online melden.
Hinweis für getrennt lebende Eltern:
Wenn du das Sorgerecht und die Obhut für mitziehende Kinder hast, benötigst du eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils.