Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wab.sg.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch.

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, info@walenstadt.ch

Urne Öffnungszeiten

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Fehlende Stimmausweise können bis zum letzten Arbeitstag vor der Abstimmung (i.d.R. Freitag) während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Brieflich abstimmen

Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.