Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wab.sg.ch und jene des Bundes unter www.admin.ch.

E-Voting

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Walenstadt können elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.

Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens acht Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.

So funktioniert die Anmeldung

  1. URL anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch aufrufen
  2. Daten eingeben und Anmeldung bestätigen
  3. Schriftliche Bestätigung per Post erhalten

Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting: e-voting.sg.ch

Kontakt

Gemeinderatskanzlei, info@walenstadt.ch

Urne Öffnungszeiten

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Fehlende Stimmausweise können bis zum letzten Arbeitstag vor der Abstimmung (i.d.R. Freitag) während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Brieflich abstimmen

Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.