Kopfzeile

Herzlich willkommen in
Walenstadt
Bitte schliessen

Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Konzept und Kommission

Sie sind neu in Walenstadt oder haben Fragen zum Leben in unserer Gemeinde? Diese Informationen richten sich sowohl an neu aus dem Ausland zugezogene Personen als auch an Personen, die schon länger in der Schweiz leben. Sie sollen dazu beitragen, dass Sie sich in Walenstadt schneller selbstständig zurechtfinden und integrieren können. Dabei helfen auch zahlreiche Integrationsangebote.

 

Info-Schalter

Der Info-Schalter ist erste Anlaufstelle für Fragen zur Gemeinde Walenstadt. Sie finden dort auch viele Unterlagen zu Integrationsangeboten. Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Sie finden den Info-Schalter im 1. OG des Rathauses an der Bahnhofstrasse 19 in Walenstadt.

 

Stiftung MINTEGRA

Die Stiftung MINTEGRA bietet Beratung und Informationen zu folgenden Themen an:

  • Informationen über Sozialversicherungen, Ausländergesetz und Arbeitsrecht, über den Umgang mit öffentlichen Diensten und die verschiedenen Integrationsangebote in der Region
  • Vermittlung von Fachdiensten und interkulturellen Hilfsquellen
  • Beratung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und bei Familienproblemen

 

Kommission

Die Kommission für interkulturelles Zusammenleben ist für die Umsetzung des Integrationskonzept von Walenstadt zuständig. Ihre Arbeit basiert auf den folgenden Leitsätzen:

Wir fördern und fordern Integration.
Wir bieten Unterstützung und geeignete Angebote. Es braucht gleichzeitig den Willen und die Anstrengung der Zuwanderer, sich zu integrieren. Zentral für die soziale und berufliche Integration sind das Beherrschen der deutschen Sprache, die Respektierung der rechtstaatlichen Ordnung sowie Kenntnis und Verständnis unseres Staats- und Schulsystems.
 

Wir leben eine Willkommenskultur.
Migranten sollen einen chancengleichen Zugang zu (Aus-)Bildungsangeboten sowie zum Arbeits- und Wohnungsmarkt haben.
 

Wir wollen ein Miteinander statt ein Nebeneinander.
Um Synergien und Potenziale zu nutzen, müssen die Akteure in der Integrationsarbeit zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Die Gemeinde nimmt ihre Koordinations- und Vernetzungsaufgabe wahr. Die Bevölkerung ist gefordert, im Alltag ein Miteinander zu leben. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein ständiger, gegenseitiger Prozess.
 

Wir informieren über Rechte, Pflichten und Angebote.
Integration ist die Summe aus Information und Partizipation. Die Angebote müssen der Bevölkerung und den Akteuren bekannt sein. Die Informationen müssen in geeigneter Form und über verschiedene Kanäle verbreitet werden – von den modernen Medien bis zum persönlichen Kontakt. Die Gemeinde betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um für das Thema Integration zu sensibilisieren.


Aufgaben der Kommission
Die Kommission für interkulturelles Zusammenleben setzt das Integrationskonzept von Walenstadt um mit folgenden Zielsetzungen:

  • Das Zusammenleben und die gesellschaftliche Vernetzung der verschiedenen Kulturen werden gefördert.
  • Migranten und Migrantinnen kennen die Erwartungen an ihre Integration und nutzen die integrationsspezifischen Angebote sowie die für sie relevanten Angebote der Regelstrukturen.
  • Sämtliche Bevölkerungsschichten werden informiert und für das Thema Integration sensibilisiert.

 

Weitere Informationen

Integrationsangebote & Beratung
Integrationsangebote in Walenstadt
Stiftung MINTEGRA
Lokale & regionale soziale Institutionen/Beratungsstellen
Verzeichnis der Sozialberatungsstellen im Kanton St. Gallen
Informationen des Kantons St. Gallen – Alltagsinformationen mehrsprachig
 

Deutschkurse
ARGE Integration Ostschweiz/BILANG
Kanton St. Gallen

Kontakt

Asyl- und Flüchtlingswesen

Die Asylsuchenden werden seit dem 1. April 2019 nur noch bei Erhalt einer vorläufigen Aufnahme als Ausländer, Person oder Flüchtling oder bei Erhalt der anerkannten Flüchtlingseigenschaf…

Die Asylsuchenden werden seit dem 1. April 2019 nur noch bei Erhalt einer vorläufigen Aufnahme als Ausländer, Person oder Flüchtling oder bei Erhalt der anerkannten Flüchtlingseigenschaft auf die Gemeinden zugeteilt. Die Gemeinde Walenstadt hat noch diverse Asylbewerber im Status N, welche in den früheren Jahren Walenstadt zugeteilt wurden. Aktuell betreut die Abteilung Soziales und Gesellschaft Asylbewerber und Flüchtlinge ausfolgenden Ländern: Syrien, Irak, Somalia, Sri Lanka, Angola, Türkei und Eritrea.

Sämtliche Asylbewerber und Flüchtlinge werden verpflichtet sich zu integrieren. Dazu gehört die Teilnahme an einem Deutschkurs, an den Beschäftigungs-programmen, an Praktikums, sich intensiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen etc. Die Arbeitsvermittlung wird in Zusammenarbeit mit der REPAS in Buchs organisiert.

Ausländerbewilligungen

Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St. Ga…
Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St. Gallen.
Die Einwohnerdienste nehmen die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.

Sozialhilfe

Die Abteilung Soziales und Gesellschaft hält sich an die SKOS- bzw. KOS-Richtlinien für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen. Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, f…

Die Abteilung Soziales und Gesellschaft hält sich an die SKOS- bzw. KOS-Richtlinien für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen. Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Das Recht auf Existenzsicherung gilt, mit gewisser Differenzierung für Ausländer ohne Wohnsitz, Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende, grundsätzlich für alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten. Die Sozialhilfebeziehenden haben Rechte und Pflichten, welche ihnen bereits bei Antragsstellung mitgeteilt werden.

Das sozialhilferechtliche Existenzminimum besteht aus:

  • Grundbedarf für den Lebensunterhalt
  • Miete, gemäss den Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Walenstadt
  • Krankenkassenprämien Grundversicherung

Hinzu kommen situationsbedingte Leistungen, ein Einkommens-Freibetrag oder eine Integrationszulage.

Zugehörige Objekte