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Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

von Walenstadt wegziehen

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

 

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos. Als Erwachsene(r) können Sie den Umzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter abzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:

  • Sämtliche Personen, die ins Ausland wegziehen
  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in einen anderen Kanton wegziehen
  • Sämtliche ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsstatus N oder S
  • Sämtliche Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht.

In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug online melden. Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils).

Kontakt

Einwohnerdienste
Bahnhofstrasse 19
Postfach 30
8880 Walenstadt
Tel. 058 228 38 00
einwohnerdienste@walenstadt.ch

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.


Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Militär- (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen: 

  • Ausländerausweis

 

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Zugehörige Objekte