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Herzlich willkommen in
Walenstadt
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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

nach Walenstadt zuziehen

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei uns anmelden. Als Erwachsene(r) können Sie den Zuzug auch für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). Die folgenden Personen sind gebeten, sich persönlich am Schalter anzumelden und einen amtlichen Ausweis mitzubringen:

  • Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind
  • Ausländische Staatsangehörige, die aus einem anderen Kanton zugezogen sind
  • Personen, bei denen eine Schriftensperre und/oder umfassende Beistandschaft besteht

In allen anderen Fällen können Sie uns Ihren Wegzug online melden. Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder online melden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut innehaben. Sie benötigen für Ihre Umzugsmeldung aber eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Umzug einverstanden ist (Einverständniserklärung des anderen Elternteils). Als Hundebesitzer/-in melden Sie bitte auch Ihren Hund in unserer Gemeinde an.

 

Kontakt

Einwohnerdienste
Bahnhofstrasse 19
Postfach 30
8880 Walenstadt
Tel. 058 228 38 00
einwohnerdienste@walenstadt.ch

Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzu…

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
  • Militär- (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein
  • Krankenkassenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Krankenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder


Die Anmeldung in unserer Gemeinde ist gratis.

Ausländerbewilligungen

Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St. Ga…
Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen ist zuständig für die Erteilung, Verlängerung oder für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton St. Gallen.
Die Einwohnerdienste nehmen die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen entgegen.

Zugehörige Objekte