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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-19.00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr

Freitag:
07.00-14.00 Uhr (durchgehend)

Inhalt

Zivilstandsdokumente

Seit dem 1. Januar 2009 führen die Politischen Gemeinden Bad Ragaz, Pfäfers, Sargans, Vilters-Wangs, Mels, Flums, Walenstadt und Quarten unter der Bezeichnung "Zivilstandsamt Sarganserland" einen gemeinsamen Zivilstandskreis.

 

Geburt

Vor der Geburt


Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular. Bringen Sie bitte das Familienbüchlein oder die ausländische Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Pass und Ausländerausweis mit. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall, welche Dokumente benötigt werden.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

 

Nach der Geburt


Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, grüne Geburtsanzeigeformular sowie allenfalls das Familienbüchlein mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Eine gebührenpflichtige Urkunde erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

 

Kindanerkennung


Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung "Anerkennung" über die dafür notwendigen Schritte.

 

Namenserklärung

Familienname bei Auflösung der Ehe


Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 30a und 119 ZGB). Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Namenswechsel während der bestehenden Ehe (die vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde)
Wer vor Inkrafttreten der Änderung des Namensrechts seinen Namen anlässlich der Eheschliessung geändert hat und noch verheiratet ist, kann seit dem 1. Januar 2013 jederzeit erlären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen (Art. 8a Schlusstitel SchlT ZGB).

 

Ziviltrauung

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für die Gemeinden in der Region Sarganserland ist das regionale Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs zuständig. Dieses ist im Rathaus Wangs untergebracht.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in der Region Sarganserland Ihren zivilen Wohnsitz haben)
  • Identitätsnachweis: Dieser ist durch ein amtliches heimatliches Ausweisdokument mit Foto (z.B. Reisepass, Identitätskarte) zu erbringen

Trauungen finden je nach Wahl in den Trauungszimmern der Gemeinden in der Region Sarganserland statt. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.

Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Sarganserland durchgeführt worden, soll die Trauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten die Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese muss dem Zivilstandsamt des Trauungsortes rechtzeitig vor der Trauung abgegeben werden.

Auch bei eingetragenen Partnerschaften ist wahlweise das Zivilstandsamt des Wohnortes einer der beiden Personen zuständig für die Vorbereitung.

Für die Durchführung des Vorverfahrens müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Dieses berät Sie gerne über die benötigten Dokumente.

 

Geburt

Vor der Geburt Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular. Bringen Sie bitte das Familienbüchlein oder die ausländische Heiratsurkunde, …

Vor der Geburt
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular. Bringen Sie bitte das Familienbüchlein oder die ausländische Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Pass und Ausländerausweis mit. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall, welche Dokumente benötigt werden.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt abgeben.

 

Nach der Geburt
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung ans Zivilstandsamt. Wenn Ihr Kind im Zivilstandskreis Sarganserland Zuhause geboren wurde, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterschriebene, grüne Geburtsanzeigeformular sowie allenfalls das Familienbüchlein mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde. Eine gebührenpflichtige Urkunde erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

 

Kindanerkennung
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater das Kind anerkennen will, informiert Sie die Dienstleistung "Anerkennung" über die dafür notwendigen Schritte.

Namenserklärung

Familienname bei Auflösung der Ehe Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen …

Familienname bei Auflösung der Ehe
Wer den Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann nach Auflösung der Ehe (Tod, Scheidung usw.) jederzeit erklären, wieder den Ledignamen tragen zu wollen (Art. 30a und 119 ZGB).

Diese Regeln gelten auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.


Namenswechsel während der bestehenden Ehe (die vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde)
Wer vor Inkrafttreten der Änderung des Namensrechts seinen Namen anlässlich der Eheschliessung geändert hat und noch verheiratet ist, kann seit dem 1. Januar 2013 jederzeit erlären, wieder seinen Ledignamen führen zu wollen (Art. 8a Schlusstitel SchlT ZGB).

Ziviltrauung

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für die Gemein…

Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten? Herzliche Gratulation! Sie können sich wahlweise beim zuständigen Zivilstandsamt am Wohnort der Braut oder des Bräutigams melden. Für die Gemeinden in der Region Sarganserland ist das regionale Zivilstandsamt Sarganserland in Wangs zuständig. Dieses ist im Rathaus Wangs untergebracht.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Wohnsitzbestätigung (nur nötig, wenn Sie nicht in der Region Sarganserland Ihren zivilen Wohnsitz haben)
  • Identitätsnachweis: Dieser ist durch ein amtliches heimatliches Ausweisdokument mit Foto (z.B. Reisepass, Identitätskarte) zu erbringen


Trauungen finden je nach Wahl in den Trauungszimmern der Gemeinden in der Region Sarganserland statt. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit der von Ihnen gewünschte Trauungstermin reserviert werden kann.

Ist das Vorbereitungsverfahren vom Zivilstandsamt Sarganserland durchgeführt worden, soll die Trauung aber bei einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt stattfinden, so wird den Brautleuten die Trauungsermächtigung ausgestellt. Diese muss dem Zivilstandsamt des Trauungsortes rechtzeitig vor der Trauung abgegeben werden.

Auch bei eingetragenen Partnerschaften ist wahlweise das Zivilstandsamt des Wohnortes einer der beiden Personen zuständig für die Vorbereitung.

Für die Durchführung des Vorverfahrens müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Dieses berät Sie gerne über die benötigten Dokumente.

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