Grünabfuhr

Das darf in die Kompostierung

Obst-/Gemüseabfälle, Strauchschnitt (zerkleinert), Rasenschnitt, Herbstlaub, Schnittblumen, verwelkte Topfpflanzen (ohne Blumentopf), Kaffeesatz, Eierschalen, etc.


Das darf nicht in die Kompostierung

Plastik/Verpackungen (jeglicher Art), biologisch abbaubare Grüngutabfallsäcke, behandeltes Holz/Metall, Blumentöpfe/Steine, Katzenstreu/Robidog-Säckli, Speisereste, Neophyten, kompostierbares Einweggeschirr, etc.Biologisch abbaubare Grüngutabfallsäcke benötigen im Kompostierprozess eine viel zu lange Abbauzeit. Einmal geschreddert kann es nicht mehr von normalem Plastik unterschieden werden. Am Ende des Rotteprozesses ist es nach wie vor in kleinen Fetzen wie die herkömmlichen Plastikverunreinigungen vorhanden. Dies beeinträchtigt die Qualität des
Kompostes erheblich.
 

Beschriftungen für die Container sind kostenlos beim Info-Schalter im Rathaus erhältlich.

Bereitstellung
 in Grünabfuhrbehältern mit offizieller Beschriftung oder in Bündeln an den üblichen Sammelstellen bereitstellen oder in Bündeln an den üblichen Sammelstellen bereitstellen.
Die Bündel müssen mit verrottbarem Material (z.B. Hanfschnur) zusammengebunden werden. Max. 15 kg, 150 cm, Ø 50 cm pro Bündel.

Schwarze Kehrichtsäcke mit Gebührenmarken werden nicht eingesammelt! Fässer, Plastiksäcke oder Körbe werden nicht geleert.

Daten können dem Abfallkalender entnommen werden. 

Kontakt

Bruno Rothmund
bauundumwelt@walenstadt.ch