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Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht

31. Januar 2025
Zum Schutz der Gewässer führt der Kanton St. Gallen im Frühjahr 2025 eine Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht (kurz «SMRP») ein. Er schliesst sich dabei den Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Bern an, welche die SMRP im Sommer 2024 eingeführt haben. Schiffsführende müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen.

Schiffe mit Kennzeichen

Einmalige Selbstdeklaration

Alle Schiffshalter/innen deklarieren bei der Einführung der SMRP – auch ohne Gewässerwechsel – ihr Standortgewässer («Heimgewässer») und erhalten eine Einwasserungsfreigabe. Diese bleibt so lange gültig, bis das Gewässer gewechselt wird.

Schiffshalter/innen werden die Informationen zur Selbstdeklaration mit der Jahresrechnung 2025 zugestellt. Die Selbstdeklaration wird voraussichtlich ab Anfang April 2025 möglich sein.

Nach Einführung der SMRP sind bei jedem Gewässerwechsel folgende Schritte durchzuführen:

  1. Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular. Dies gilt auch, wenn das Schiff innerhalb des Kantons in ein anderes Gewässer verlegt wird. Die elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit SMRP.
  2. Lassen Sie Ihr Schiff fachgerecht reinigen inklusive Equipment bei einer zugelassenen Reinigungsstelle (Reinigungsstellen im Kanton St. Gallen werden ab Frühjahr 2025 auf der Karte ergänzt.)
  3. Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsfreigabe für das Gewässer und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.



Schiffe ohne Kennzeichen, Wassersport und Fischen

Beim Fischen, Stand-up-Paddeln, Tauchen sowie bei der Benützung von Kanus, Schlauchbooten oder anderen Wassergeräten sind folgende Massnahmen für alle stark empfohlen:

  1. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Die Reinigung mit einem Hochdruckreiniger muss auf einem Platz mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation durchgeführt werden. Entleeren Sie sämtliche Wasserrückstände.
  2. Kontrollieren Sie alles gründlich auf Rückstände von Pflanzen und Tieren.
  3. Trocknen Sie die Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig.


Wenn sich alle an diese einfachen Regeln halten, bewahren wir die St. Galler Gewässer vor einer Invasion weiterer gebietsfremder Arten.

Hier geht es zum Video "Information Wassersport".

 

Zugelassene Reinigungsstellen

Schiffe mit Kennzeichen müssen für die SMRP durch eine zugelassene Reinigungsstellen gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung). Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche zugelassenen Reinigungsstellen autorisiert (auch ausserkantonale Betriebe).

Karte  mit den zugelassenen Reinigungsstellen. Die Reinigungsstellen im Kanton St. Gallen werden ab Frühjahr 2025 auf der Karte ergänzt.


 

Nautische Veranstaltungen

Die SMRP gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Weitere Informationen dazu werden im weiteren Verlauf aufgeschaltet. Sie erhalten zudem zukünftig vor den Veranstaltungen Informationen vom jeweiligen Veranstalter.