Zusammenlegung Betreibungsämter Flums und Walenstadt
Die Gemeinde Walenstadt hat sich bezüglich der Nachfolgeregelung beim Betreibungsamt Walenstadt an die Gemeinden Flums und Quarten gewandt. Dabei wurde die Option einer Regionalisierung der Betreibungsämter geprüft. Die Gemeinde Quarten hat mitgeteilt, dass eine Regionalisierung kurzfristig nicht angestrebt wird, mittelfristig jedoch denkbar ist. Für die Gemeinde Flums besteht personell kein dringender Handlungsbedarf, jedoch erkennt der Gemeinderat Flums die Vorteile einer Zusammenlegung.
Mit der geplanten Zusammenlegung der Betreibungsämter Flums und Walenstadt kann eine zeitgemässe Organisation im Vollzug des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts in den Gemeinden Flums und Walenstadt erreicht werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde ausgearbeitet, welche ab dem 14. April 2025 dem fakultativen Referendum untersteht. Der Sitz und Standort des neuen Betreibungsamtes wird im Rathaus Flums sein.
Die Fusionierung ist auf den 1. August 2025 geplant. Ab diesem Zeitpunkt wird das neue Betreibungsamt Flums-Walenstadt für den Vollzug des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts zuständig sein. Im Rahmen der Fusionierung wird eine neue Mitarbeiterstelle dem Betreibungsamt Flums-Walenstadt zugewiesen.
Gemeinderäte Flums und Walenstadt