Grundstücksteigerung in der Gemeinde Walenstadt
Pfandgläubiger und Grundlastberechtigte am nachfolgend aufgeführten Grundstück werden hiermit aufgefordert, beim Betreibungsamt Quarten innerhalb der Eingabefrist sämtliche Ansprüche (inkl. Zins und Kosten) anzumelden. Bei fälligen oder gekündigten Kapitalforderungen ist der entsprechende Betrag bzw. Termin anzugeben. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind (soweit sie nicht durch das Grundbuch Walenstadt festgestellt sind) von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln, ihre Faustpfand-Forderungen anzumelden. Soweit Forderungen nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetz-buches auch ohne Eintrag im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Schuldner und Pfandeigentümer
Afram-Jakob Isa, Buchenweg 2, 8892 Berschis
Tag und Zeit der Steigerung
Mittwoch, 3. September 2025, 14.00 Uhr
Steigerungslokal
Halle am See, Mehrzweckraum 1. OG, Waffenplatzstrasse 60, 8880 Walenstadt
Ort und Ende der Eingabe
Betreibungsamt Quarten, 25. Juni 2025
Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen vom 12. August 2025 bis 21. August 2025 im Büro des Betreibungsamtes Quarten, Rathaus, Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Steigerungsobjekt
Grundstück Nr. 2562 EGRID CH679477935430, Plan Nr. 37, Hinderfeld
Gesamtfläche 585 m², Strasse/Weg (5 m²), Gartenanlage (432 m²), Gebäude (148 m²), Wohnhaus Vers. Nr. 2323, Buchenweg 2, 8892 Berschis (148 m²)
rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 1'140'000.00
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuch Walenstadt.
1/3 subjektiv-dingliches Miteigentum (jeweilige Eigentümer von Grundstück Nr. 2559, Grundstück Nr. 2561 und Grundstück Nr. 2562) an Grundstück Nr. 2560, Plan 37, Buchenweg, 8892 Berschis, Strasse/Weg (93 m²)
Die Verwertung wird infolge Betreibung auf Pfändung verlangt.
Besichtigung
Besichtigung des Steigerungsobjektes nach telefonischer Vereinbarung mit dem Betreibungsamt Quarten (Tel. Nr. 081 720 33 11 / Mail).
Bemerkung
Der Ersteigerer hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung an der Kaufsumme eine Anzahlung von CHF 50'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Walenstadt ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten.
Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Wir verweisen auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG), das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland sowie die dazugehörende Verordnung. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Anmeldung ihrer Rechte aufmerksam gemacht. Im Fall der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.