
Öffentliche Auflage Teilstrassenplan Lindenstrasse (Nr. 1003/G1)
Gestützt auf Art. 8, Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 des kantonalen Strassengesetzes (StrG; sGS 732.1) wird folgender Teilstrassenplan öffentlich aufgelegt:
Teilstrassenplan Lindenstrasse (Nr. 1003 / G1)
Erlass durch den Gemeinderat: 30. Juni 2025
Auflageort: Rathaus Walenstadt (3. OG / Abteilung Bau und Umwelt)
Auflagefrist: 3. Juli 2025 bis 4. August 2025
Rechtsmittel
Gegen das Projekt, die Einteilung und die Zulässigkeit der Enteignung kann während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 8880 Walenstadt Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse darlegt.