Protokoll der Bürgerversammlung

2. Dezember 2025
Am Dienstag, 18. November 2025 fand die ordentliche Bürgerversammlung (Budget) der Politischen Gemeinde Walenstadt statt.

Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt vom 3. Dezember 2025 bis 16. Dezember 2025 (während 14 Tagen) bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz).

Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.