Öffentliche Auflage Unterschutzstellung von Gebäude Vers. Nr. 384 und Gartenanlage

26. Juni 2026
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, sGS 731.1)

ANTRAGSSTELLER
Erbengemeinschaft Martha Gruber-Trost, bestehend aus Irmgard Gruber, Bergstrasse 28, 8880 Walenstadt und Peter Gruber, Tränkebachstrasse 18, 8712 Stäfa, vertreten durch RA Dr. Chrstoph Bürgi, SchochMaierPartner, Rechtsanwälte und Notare, Bogenstrasse 9, 9000 St. Gallen

GRUNDEIGENTÜMER
Erbengemeinschaft Martha Gruber-Trost, bestehend aus Irmgard Gruber, Bergstrasse 28, 8880 Walenstadt und Peter Gruber, Tränkebachstrasse 18, 8712 Stäfa, vertreten durch RA Dr. Chrstoph Bürgi, SchochMaierPartner, Rechtsanwälte und Notare, Bogenstrasse 9, 9000 St. Gallen

VORHABEN
Unterschutzstellung von Gebäude Vers. Nr. 384 und Gartenanlage (Grundstück Nr. 659, Bergstrasse 28, 8880 Walenstadt)

LAGE
Grundstück Nr. 659, Bergstrasse 28, 8880 Walenstadt

AUFLAGEFRIST
26. Juni 2026 – 10. Juli 2026

Auflage
Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Abteilung Bau und Umwelt, 3. OG, Büro 31, Bahnhofstrasse 19, 8880 Walenstadt, oder elektronisch (www.mitwirken-walenstadt.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) eingesehen werden.

Rechtsmittel
Öffentlich- und/oder privatrechtliche Einsprachen sind gemäss Art. 153 PBG, Art. 154 PBG und Art. 155 PBG innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat Walenstadt einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Es ist ausdrücklich zu erklären, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Einsprache, eine privatrechtliche Einsprache nach Art. 684 ZGB oder um eine übrige privatrechtliche Einsprache handelt.