Gesamtrevision Strassenplan und Fuss-, Wander- und Radweg
Der Gemeinderat hat am 24. August 2026 in Anwendung von Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1, StrG) die Gesamtrevision Strassenplan und Fuss-, Wander-, und Radwegplan erlassen.
Auflageort: Rathaus Walenstadt (3. OG / Abteilung Bau und Umwelt)
Auflagefrist: 31. August 2026 bis 29. September 2026
Rechtsmittel
Gegen das Projekt kann gemäss Art. 45 StrG während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Walenstadt Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Einspracheberechtigt ist, wer ein schutzwürdiges Interesse darlegt.