Gastwirtschaftsbetriebe / Wirtepatente

Für gastgewerbliche Tätigkeiten und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern ist ein Patent erforderlich. Dieses wird auf die verantwortliche Betriebsleitung ausgestellt und ist nicht übertragbar. Zuständig für die Ausstellung ist der Gemeinderat.

Was gilt als gastgewerbliche Tätigkeit?
Ein Patent ist erforderlich bei:

  • der Abgabe alkoholischer Getränke zum Konsum vor Ort;

  • der Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken, wenn mindestens sechs Steh- oder Sitzplätze vorhanden sind;

  • Veranstaltungen, bei denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.

Auch für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern gelten dieselben gesetzlichen Vorgaben.
Die Gesetzlichen Grundlagen können hier nachgelesen werden.