Eltern-ABC
Das Eltern-ABC der Schule Walenstadt bietet eine umfassende Übersicht zu wichtigen Themen und Regelungen für Eltern. Hier sind die zentralen Punkte zusammengefasst:
Die Schulverwaltung sollte rechtzeitig über einen geplanten Wegzug informiert werden, um alle Formalitäten zu klären:
Walenstadt - Abmeldung / Wegzug ►
Bei einem Umzug nach Walenstadt sollte die Schulverwaltung frühzeitig kontaktiert werden, um den Schulstart optimal vorzubereiten:
Walenstadt - Anmeldung / Zuzug ►
Die erste Kontaktperson ist stets die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Für weiterführende Themen stehen die Schulleitung, Schulsekretariat oder die Schulverwaltung zur Verfügung.
Für Fragen zu Berufswahl, Lehre oder Weiterbildung steht die Berufs- und Laufbahnberatung Sarganserland zur Verfügung:
Berufs- und Laufbahnberatung Sarganserland | sg.ch
Das Beurteilungsgespräch dient der Zusammenarbeit von Schule und Eltern. Verbindlich besprochen werden die Beurteilung des Leistungsstands, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten (ALSV) sowie die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn der Schüler*in.
Pro Schuljahr findet bis Ende März mindestens ein Beurteilungsgespräch statt. Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden. Die Eltern sind verpflichtet, die Gesprächstermine wahrzunehmen.
Schüler*innen können die Bibliothek auch in der Freizeit nutzen. Dazu gibt es ein kostenloses Spezialangebot:
2023 - Bibliotheksabo - Schulerin_Schuler.pdf ►
Kinder mit Migrationshintergrund erhalten ab Kindergarteneintritt Unterstützung im Erlernen der deutschen Sprache, um dem Unterricht folgen zu können und sich im Alltag zurechtzufinden.
Für Vorschulkinder bieten wir einen Sprach- und Spielförderkurs an. Dabei ist „Lingualino“ zu beachten.
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können.
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht.
Trotz des DaZ-Angebotes der Schule, ist es für fremdsprachige Kinder wichtig, dass sie auch ausserhalb der Schule regelmässig Zugang zur deutschen Sprache haben. Eltern können dies unterstützen und fördern, indem:
- das Familienmitglied mit den besten Deutschkenntnissen konsequent mit dem Kind Deutsch spricht.
- der regelmässige Kontakt zu deutschsprachigen Kindern ermöglicht wird (z.B. Vereinstätigkeit, Spielkameraden).
- Geschichten in deutscher Sprache erzählt und gehört werden.
- Filme und Videos in deutscher Sprache gesehen werden.
Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Lebensjahres schulpflichtig. Informationen zum Kindergarteneintritt erhalten die Eltern im Januar von der Schulverwaltung.
Die Elternbildung des Kantons St. Gallens unterstützt, koordiniert und fördert die Elternbildung.
Sie bieten verschiedene Veranstaltungen an. Den aktuellen Veranstaltungskalender wird über die Schule verteilt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Elternbildung Kanton St. Gallen
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Schulalltag wird empfohlen, mit der Klassenlehrperson Kontakt aufzunehmen.
Bei schulischen Anlässen werden teilweise Fotos oder Videos gemacht, die für interne Dokumentationen oder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern wird hierfür eingeholt.
- Hausaufgaben dienen der Vertiefung des Unterrichtsstoffs. Die Schule bietet im Hort eine kostenpflichtige Hausaufgabenbetreuung an, für die eine Anmeldung erforderlich ist: Homepage von KITAWAS
- Hausaufgaben geben Schüler*innen die Gelegenheit, ihr Lernen auf Bereiche ausserhalb des Schulzimmers auszuweiten. Sie tragen in erster Linie dazu bei, das Lernende die Unterrichtsinhalte noch besser verstehen und vertiefen können.
- Die Schüler*innen sollen anhand der Hausaufgaben vor allem lernen, ihre Arbeitszeit, die erlernten Arbeitstechniken und ihnen bekannten Hilfsmittel zunehmend selbständiger und angemessener einzusetzen. Sie sollen befähigt werden, Lernvorgänge zu organisieren, was zur Stärkung des Selbstvertrauens beiträgt. Damit ein selbständiges Arbeiten zu Hause möglich wird, müssen die Voraussetzungen in der Schule in altersgemässen Schritten erarbeitet werden.
- Der Kanton St. Gallen gibt die maximalen Zeiten für die Hausaufgaben wie folgt vor:
1./2.Klasse: 60 Minuten pro Woche
3./4.Klasse: 90 Minuten pro Woche
5./6. Klasse: 120 Minuten pro Woche
1. Oberstufe bis 180 Minuten pro Woche
2. Oberstufe bis 210 Minuten pro Woche
3. Oberstufe bis 240 Minuten pro Woche - In der Primarstufe werden von Freitag bis Montag sowie auf allen Stufen während der Ferien und Feiertage keine Hausaufgaben erteilt.
Wir ermöglichen, dass die Schüler*innen lernen, mit dem Computer verantwortlich umzugehen und Gefahren zu erkennen. Der Computer wird auch als Lehr- und Lernmedium eingesetzt, um selbstständigeres und adaptives Lernen zu unterstützen. Der Computer wird möglichst nur dann eingesetzt, wenn dieser einen Mehrwert bietet.
Die Integrierte Schulische Förderung richtet sich an Schüler*innen mit Lern-, Leistungs- oder sozialen Schwierigkeiten sowie an Kinder mit besonderen Begabungen. Zudem unterstützt sie die Lehrpersonen im Umgang mit der Vielfalt der Lernenden, etwa bei der Wahl geeigneter Methoden, Inhalte, Förderziele und Arbeitsformen.
Die ISF ermöglicht das gemeinsame Lernen von Schüler*innen mit Schwierigkeiten im schulischen und sozialen Bereich. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und Fachpersonen von besonderer Bedeutung.
Walenstadt - Publikationen Schule ►
Bei Interesse an einem Besuch des Gymnasiums oder der Fach-, Wirtschafts- oder Informatikmittelschule finden Sie Informationen auf der Webseite der Kantonsschule Sargans.
Bei Befall mit Kopfläusen ist eine sofortige Behandlung notwendig. Informieren Sie in diesem Fall die Lehrperson Ihres Kindes. Weiter Infos: 1.2.2.5 Elterninfo Laeuse fuer alle Eltern.pdf
Es gilt der Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen.
- Im Lehrplan wird der Erwerb von Wissen und Kompetenzen vom Kindergarten bis zum Schulaustritt beschrieben. Es wird sichtbar, wie neue Erkenntnisse an bisher Gelerntem anknüpfen und dieses weiterentwickeln.
- Der Lehrplan gilt für die elf obligatorischen Schuljahre vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse.
- Der Lehrplan gliedert die Schuljahre inhaltlich in drei Zyklen:
Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten sowie die ersten beiden Jahre der Primarschule (1. und 2. Klasse).
Der 2. Zyklus deckt die vier weiteren Jahre der Primarschule von der 3. bis zur 6. Klasse ab.
Der 3. Zyklus umfasst die drei Jahre der Sekundarstufe I (Real- bzw. Sekundarschule). - Der Lehrplan bestimmt die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl und legt die Bildungs- und Lernziele fest, zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages.
- Der Lehrplan ist in sechs Fachbereiche strukturiert: Sprachen, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft (NMG), Gestalten, Musik, Bewegung/Sport.
- Der Lehrplan beschreibt für jeden Fachbereich die Kompetenzen, welche die Schulkinder im Laufe der Volksschule erwerben.
- Der Lehrplan Volksschule ist unter sg.lehrplan.ch einsehbar.
- Weitere Informationen zum Lehrplan Volksschule finden Sie unter:
www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/unterricht/lehrplan.html
Die Logopäd*innen unterstützen Schüler*innen mit Störungen oder Auffälligkeiten in der gesprochenen und geschriebenen Sprache oder mit Stimm- und Redeflussstörungen. Das Angebot umfasst neben Therapie und Diagnostik auch Prävention und Fachberatung. Die Logopädie ist für die Eltern kostenlos.
Für die logopädische Therapie ist eine Abklärung notwendig. Diese kann bei Bedarf in Absprache mit der Klassenlehrperson in die Wege geleitet werden.
Zudem führen unsere Logopäd*innen jährlich Sprachstandserfassungen im Kindergarten durch, um sprachliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
Die Logopädische Vereinigung ist ein Zweckverband der Gemeinden im Sarganserland, welche die logopädische Therapie in den Schulen sicherstellt.
Die Kinder im zweiten Kindergartenjahr und in der ersten Primarklasse erhalten eine musikalische Grundausbildung im Rahmen des offiziellen Stundenplanes.
Kinder und Jugendliche, welche Interesse am Erlernen eines Instrumentes haben, können gegen Bezahlung für den Musikunterricht bei der Musikschule Sarganserland angemeldet werden. Zudem findet jährlich in der Region eine Instrumentenvorstellung statt.
Weitere Informationen finden Sie unter Musikschule SarganserlandKinder mit motorischen Auffälligkeiten können psychomotorische Therapie in Anspruch nehmen. Die Therapiestelle befindet sich in Mels. Mehr Informationen finden Sie unter therapiestelle-sg.ch/psychomotorik
Die Psychomotorik wird von der Schule, dem Kinderarzt oder dem SPD beantragt und von der Schule finanziert.
- Die Schule nutzt die App "Pupil Connect" für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern. Informationen zur Registrierung erhalten Sie vom Ressort Medien & Informatik der Schule.
- Pupil Connect ist die offizielle Kommunikations-App unserer Schule. Über diese Plattform werden wichtige Informationen sowohl von der Schulleitung als auch von den Lehrpersonen an die Eltern weitergegeben.
Zudem dient die App als Hauptkanal für den Austausch zwischen Eltern und Klassenlehrpersonen. Auch Absenzen werden direkt über Pupil Connect erfasst und gemeldet.
Schulräume können für externe Veranstaltungen gemietet werden. Ansprechpartner hierfür ist die Liegenschaftsverwaltung der politischen Gemeinde:
Link zur Raumreservation ►
Die Verantwortung für den ökumenischen Religionsunterricht liegt bei den Landeskirchen. Der Unterricht wird von der 1. Primarklasse bis zur 2. Oberstufe von Fachpersonen der Landeskirchen erteilt.
Die Schule stellt gemäss Volksschulgesetz einen Raum zur Verfügung und nimmt den Religionsunterricht im Stundenplan auf.
Für die Kinder und Jugendlichen, die einer der beiden Landeskirchen angehören, braucht es für den Religionsunterricht keine Anmeldung. Die Seelsorgeeinheit Walensee geht davon aus, dass diese im Normalfall am Unterricht teilnehmen. Bei Bedarf kann das Kind beim Ressortverantwortlichen der Kirchgemeinden abgemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Seelsorgeeinheit Walensee
Die Schule ist verpflichtet während der Volksschulzeit drei schulärztliche Untersuchungen zu organisieren. Diese finden im 2. Kindergarten, in der 5. Primarklasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Die Untersuchungen beinhalten Folgendes:
- Messen von Länge, Gewicht und Body-Mass-Index (BMI)
- Abhören der Herztöne
- Messen von Puls und Blutdruck
- Kontrolle der Augen und des Gehörs
- Überprüfung des Impfausweises
- Impfungen im Einverständnis der Eltern
Wird die Untersuchung beim privaten Haus- oder Kinderarzt durchgeführt, müssen die entstehenden Kosten selbst getragen und die Untersuchung eigenständig organisiert werden.
Gerne stellen wir eine Schulbestätigung aus (z.B. für Kinderzulagen etc.). Die Schulbestätigung für aktuell schulpflichtige Kinder ist kostenlos.
Für die Bestellung ist die Schulverwaltung zu kontaktieren.
Die Schule Walenstadt stellt für alle Schüler*innen ab dem Kindergarteneintritt bis zur Oberstufe ein umfassendes und professionelles Angebot an schulergänzenden Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dieses wird durch den Verein KITAWAS Kindertagesstätten während 51 Wochen im Jahr angeboten.
Das Angebot der schulergänzenden Betreuung besteht aus verschiedenen Modulen, die individuell buchbar sind.
Weitere Informationen zum Hort sowie die Anmeldeformulare, das Reglement und die Tarifordnung finden Sie auf der Homepage von KITAWAS
Die Schulinsel ist ein Rückzugs- und Unterstützungsraum innerhalb der Schule, in den Schüler*innen zeitweise gehen können, um in einer ruhigen Umgebung an Aufgaben arbeiten zu können und pädagogische Begleitung erhalten.
Die Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes sind:
- Beratung für Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Behörden und Fachstellen
- Beratung bei erzieherischen oder schulischen Fragestellungen
- Eine Beratung des SPD beinhaltet: Anmeldung, Kontexterklärung, Diagnostik, Beratungsgespräch, Verarbeitung, Entscheidung, Begleitung
Das Ziel aller schulpsychologischen Bemühungen ist es, dem einzelnen Kind zu einer möglichst optimalen persönlichen und bildungsmässigen Entwicklung zu verhelfen.
Die Beratung gleicht einem gemeinsamen schrittweisen Einkreisen von Problem und Lösung. Die Schulpsycholog*innen verstehen sich als psychologische Berater*innen, welche den Prozess der Suche nach Lösungen unterstützen und steuern.
Aufgrund der Ergebnisse der schulpsychologischen Beratung können weitere Massnahmen notwendig werden:
- Pädagogisch-therapeutische Massnahmen wie Schulische Heilpädagogik, Legasthenietherapie, Dyskalkulietherapie, Psychomotoriktherapie, Logopädietherapie; letztere wird aufgrund der Abklärung und Beratung durch die Logopäd*innen des Schulpsychologischen Dienstes beim Schulträger beantragt.
- Psychologische oder psychotherapeutische Massnahmen wie Erziehungsberatung, systemische Familientherapie, Psychotherapie für das Kind, eine psychologische Begleitung des Kindes oder des ganzen Systems durch die Schulpsychologin usw.
- Medizinische Massnahmen wie die Überweisung an einen Kinderarzt, Augen- oder Ohrenarzt, in eine neuropädiatrische oder neuropsychologische Abklärung oder eine Abklärung und Behandlung beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.
- Der Wechsel des Kindes in eine Kleinklasse oder in eine Sonderschule, Sozialberatung oder vormundschaftliche Massnahmen
- u.a.m.
Regionalstelle Sargans, Markthallenstrasse 7, 7320 Sargans. Tel. 058 229 08 60
Die Schulsozialarbeit kümmert sich um soziale und persönliche Probleme von Schüler*innen. Sie wirkt klärend und unterstützend bei Problemstellungen und erarbeitet im Beratungsprozess gemeinsam mit den Betroffenen Veränderungen und Lösungen. Das Beratungsangebot richtet sich an Schüler*innen, Lehrpersonen und Eltern.
Zuständiger Schulsozialarbeiter für Walenstadt: Walenstadt - Schulsozialarbeit ►
Weitere Informationen zur Schulsozialarbeit: Soziale Dienste Sarganserland
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Es wird empfohlen, dass Kinder den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo zurücklegen und rechtzeitig aufbrechen, um pünktlich in der Schule anzukommen. Der Schulweg fördert die gesunde Entwicklung der Kinder und bietet ihnen wertvolle Erfahrungen, auch bei unterschiedlichen Wetterbedingungen.
Bitte beachten Sie den Link zum Merkblatt Schulweg der Beratungsstelle für Unfallverhütung: 2024_ratgeber_merkblatt_sicherer-schulweg_de.pdf
Gemäss kantonalen Vorgaben sind die Schulen verpflichtet, für jedes Kind einen jährlichen, kostenlosen Untersuch beim offiziellen Schulzahnarzt zu organisieren oder zu überprüfen, dass ein jährlicher Untersuch beim privaten Zahnarzt stattgefunden hat.
Der Schulzahnärzte der Schule Walenstadt sind:
Dr. med. dent. Valenin Borio, Dr. med. dent. Partik Matta, Dr. med. dent. Sanda Popescu.
Die Untersuchung beim Schulzahnarzt ist kostenlos und wird von der Schulverwaltung organisiert. Wenn Eltern den Untersuch von ihrem Privatzahnarzt durchführen lassen, tragen sie die entstehenden Kosten selbst und organisieren den Termin eigenständig.
In der Primarschule findet der Schwimmunterricht im Schwimmbad der Schule Walenstadt statt. Für den Schulstandort Berschis wird im Hallenbad Flumserberg der Schwimmunterricht durchgeführt. Der entsprechende Tag ist dem Stundenplan zu entnehmen.
Die Spielgruppe in Walenstadt ist privat und nicht durch die Gemeinde organisiert. Es wird empfohlen, dass Kinder vor dem Kindergarteneintritt eine Spielgruppe besuchen, da sie dort in einer kindgerechten Umgebung mit Gleichaltrigen in Kontakt treten können. In der Spielgruppe treffen sich Kinder wöchentlich oder mehrmals pro Woche für zwei bis drei Stunden zum Spielen.
Antrag_auf_Urlaub_fr_Schler_innen.pdf ►
Die Schule Walenstadt führt ab der 1. Klasse jeweils im Januar/ Februar Wintersporttage am Flumserberg durch.
In der Schule werden die Kinder über Zahnpflege aufgeklärt, einschliesslich gründlichem Zähneputzen und gesunder Ernährung für die Zähne. Einmal jährlich findet eine Orientierung durch die kantonale Schulzahnpflege in den Klassen des 2. Kindergartens sowie der 2. Primarklassen statt.
Es ist wichtig, dass die Kinder ein Znüni (Zwischenmahlzeit) dabeihaben. Auf gesunde und möglichst zuckerfreie Snacks sollte geachtet werden. Für die 5./6. Klassen und die Oberstufe besteht die Möglichkeit, an verschiedenen Tagen einen kleinen Znüni im Pausenkiosk zu kaufen.