
Bürgerversammlung
Die Politische Gemeinde Walenstadt ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden.
Der Gemeinderat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge. Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung finden zwei separate Bürgerversammlungen für die Beschlussfassung über die Jahresrechnung (Frühling) sowie Budget und Steuerfuss des folgenden Jahres (Herbst) statt.
Ort
Halle am SeeWaffenplatzstrasse 60
8880 Walenstadt
Aufgaben
Die Bürgerschaft beschliesst an der Bürgerversammlung über:
- Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
- Jahresrechnung
- Budget und Steuerfuss
- Finanzgeschäfte gemäss Anhang zur Gemeindeordnung
- Mitgliedschaft bei Gemeindeverbänden und Zweckverbänden
- Weitere Geschäfte nach Massgabe der Gemeindeordnung oder der besonderen Gesetzgebung
Voraussetzungen
Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen dürfen an der Bürgerversammlung teilnehmen. Ihnen wird jeweils im Voraus der Stimmausweis, welcher zum Zutritt ins Versammlungslokal berechtigt, zugestellt.
Nächste Versammlungen
Datum | Sitzung |
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