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Gemeinde Walenstadt

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
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Dienstag bis Donnerstag:
08.30-12.00 Uhr
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Freitag:
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Inhalt

Aufgabenhilfe

Viele Schülerinnen und Schüler können ihre Hausaufgaben heute nur unter ungünstigen Voraussetzungen erledigen: Niemand ist zu Hause, die Wohnsituation lässt ein konzentriertes Arbeiten nicht zu oder es ist niemand da, der Fragen beantworten kann. Andere Kinder haben zu wenig Führung und es fehlt die Atmosphäre, die für das konzentrierte Arbeiten förderlich ist. Das Lösen der Hausaufgaben kann zu Unstimmigkeiten in der Familie und somit zu einer Belastung für alle Beteiligten werden. Die Grundlage für die Aufgabenhilfe ist im Volksschulgesetz, Art. 41, definiert.

 

Ziel der Aufgabenhilfe

Kinder können die Hausaufgaben in den Räumlichkeiten der Schule Walenstadt in der Primarschule Walenstadt und Berschis erledigen. Die Schülerinnen und Schüler werden beim Lösen der täglichen Hausaufgaben durch eine Mitarbeiterin Aufgabenhilfe unterstützt. Die Mitarbeiterin Aufgabenhilfe überprüft, ob alle im Hausaufgabenheft eingetragenen Hausaufgaben erledigt sind.

 

Abgrenzung zu weiteren Förderangeboten

Das Angebot Aufgabenhilfe ist kein Stütz-, Nachhilfe- oder Förderunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht einzeln betreut. Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben weitgehend selbständig lösen. Die Mitarbeiterin Aufgabenhilfe schafft eine ruhige Lernatmosphäre, in der sie hilft, berät und unterstützt, wo sie kann.

 

Verantwortung

Die Aufgabenhilfe ist ein freiwilliges Zusatzangebot der Schule Walenstadt für Schülerinnen und Schüler der Primarschule Walenstadt und Berschis. Die Schulleitungen sind für die Organisation zuständig. Sie wird unterstützt durch die Schulverwaltung.

 

Organisation

Die Aufgabenhilfe wird ab 2 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Sie wird dreimal wöchentlich während 2 Lektionen angeboten. Die vorgegebenen Anfangszeiten sind einzuhalten. Der Eintritt ist grundsätzlich auf Schuljahresbeginn erwünscht, im Ausnahmefall kann auch während des Schuljahres eingetreten werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Eltern mittels Anmeldeformular bei der Klassenlehrperson für ein Schuljahr angemeldet. Die Klassenlehrperson leitet die Anmeldungen umgehend an die Schulleitung, die Schulverwaltung und die Leiterin der Aufgabenhilfe weiter. Die Eltern werden rund 1 Monat vor dem Ende eines Schuljahres durch die Schulverwaltung schriftlich aufgeboten ihr Kind fürs nächste Schuljahr anzumelden. Die Anmeldung für die Aufgabenhilfe ist verbindlich. Ein Austritt erfolgt in der Regel auf Ende Schuljahr.

Kontakt

Schulverwaltung
Bahnhofstrasse 19
Postfach 30
8880 Walenstadt
Tel. 058 228 38 40
ruth.menzi@walenstadt.ch

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