
Feuerwerk (Erwerb / Abbrennen)
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Vergnüngen dienen (Feuerwerk), ist bewilligungspflichtig. Die politische Gemeinde ist zuständige Bewilligungsinstanz.
Die Gemeinde erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Wir ersuchen Sie darum, uns das Formular "Meldung Abbrennen von Feuerwerk (ausserhalb Nationalfeiertag und Silvester)" einzureichen, damit wir Feuerwehr und Polizei informieren können.
Wer ein Feuerwerk der Kategorie IV (sind im Detailhandel nicht erhältlich) abbrennen will, muss frühzeitig ein entsprechendes Gesuch bei der Kantonspolizei St. Gallen, Fachstelle Sprenstoff/Waffen, Klosterhof 12, 9001 St. Gallen, einreichen.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 38 10 | info@walenstadt.ch |