Volksabstimmung vom 28. September 2025

5. August 2025
Am Sonntag, 28. September 2025 – und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen – findet statt:

Eidgenössische Volksabstimmung

  1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17).

  2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).

 

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.


Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.


Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 26. September 2025 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.