Platzstrasse (Klassierung Stichstrasse) – Öffentliche Auflage Teilstrassenplan

19. November 2025
Gestützt auf Art. 8, Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 des kantonalen Strassengesetzes (StrG; sGS 732.1) wird folgender Teilstrassenplan öffentlich aufgelegt:

Teilstrassenplan Platzstrasse (Nr. 2020B / G2)


Erlass durch den Gemeinderat: 17. November 2025

Auflageort:      Rathaus Walenstadt (3. OG / Abteilung Bau und Umwelt)
Auflagefrist:     20. November 2025 bis 19. Dezember 2025

 

Rechtsmittel
Gegen das Projekt, die Einteilung und die Zulässigkeit der Enteignung kann während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Walenstadt Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Einspracheberechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse darlegt.