Protokoll der Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung liegt vom 3. Dezember 2025 bis 16. Dezember 2025 (während 14 Tagen) bei der Gemeinderatskanzlei öffentlich auf (Art. 49 Gemeindegesetz).
Innert der Auflagefrist können Stimmberechtigte sowie Personen, die schutzwürdige Interessen geltend machen können, beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Protokollbeschwerde mit einem Antrag auf Berichtigung erheben.