Volksabstimmung vom 14. Juni 2026

21. April 2026
Am Sonntag, 14. Juni 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Volksabstimmung

  1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)».

  2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)

 

Kantonale Volksabstimmung

  1. Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.

 

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.


Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.


Fehlende Stimmausweise können bis Donnerstag, 11. Juni 2026 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.