Volksabstimmung vom 27. September 2026

11. August 2026
Am Sonntag, 27. September 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Volksabstimmung

  1. Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)».

  2. Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)».

 

Die Urnenöffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abstimmungsmaterial. Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Briefliche Stimmen dürfen nach Erhalt des Abstimmungsmaterials abgegeben werden. Sie müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne (10 Uhr) bei der Gemeinde eintreffen.


Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/innen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, in der Gemeinde wohnen und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.


Fehlende Stimmausweise können bis Freitag, 25. September 2026 während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.