Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA)

Hinweis zur Beitragspflicht für Nichterwerbstätige – kurz erklärt

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind grundsätzlich beitragspflichtig an AHV, IV und EO – auch dann, wenn sie nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind. Fehlende Beitragsjahre können später zu einer Kürzung der Rente führen.

Als nichterwerbstätig gelten unter anderem vorzeitig Pensionierte, Studierende, ausgesteuerte Arbeitslose, Personen mit sehr tiefem Einkommen sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner von Pensionierten oder im Ausland erwerbstätigen Personen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres und endet mit Erreichen des Referenzalters.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn der erwerbstätige Ehepartner oder die erwerbstätige Ehepartnerin ausreichend Beiträge leistet. Seit 2024 werden zudem – unter bestimmten Voraussetzungen – Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) erhoben.

Die vollständigen Informationen sowie Details zur Beitragshöhe, Ausnahmen und Anmeldung finden Sie im Flyer und online bei der SVA St. Gallen.

Kontakt

Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA)
Brauerstrasse 54
9016 St.Gallen
Tel. 071 282 66 33
Fax 071 282 69 10
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